ANHANG VII AMT DES DIRECTOR OF NATIONAL INTELLIGENCE AMT DES GENERAL COUNSELWASHINGTON, DC 20511 — Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10.7.2023 gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des Schutzniveaus für personenbezogene Daten nach dem Datenschutzrahmen EU-USA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 4745) (Text von Bedeutung für den EWR)
9: Dezember 2022
Leslie B. Kiernan
General Counsel
US-Justizministerium
1401 Constitution
Ave., NW Washington, DC 20230
Sehr geehrte Frau Kiernan,
am 7. Oktober 2022 unterzeichnete Präsident Biden die Executive Order 14086 mit dem Titel „Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities“, mit der die strengen Datenschutz- und Bürgerrechtsgarantien, die für US-Signalaufklärung gelten, verstärkt werden. Zu diesen Garantien zählen: die Anforderung, dass signalerfassende Aufklärungstätigkeiten aufgezählten legitimen Zielen dienen müssen, das ausdrückliche Verbot derartiger Tätigkeiten zur Verfolgung bestimmter verbotener Ziele, die Einführung innovativer Verfahren, die sicherstellen, dass die signalerfassende Aufklärung diesen legitimen Zielen dient und nicht verbotene Ziele fördert, die Verpflichtung, dass signalerfassende Aufklärungstätigkeiten nur dann durchgeführt werden, wenn auf der Grundlage einer angemessenen Abwägung aller relevanten Faktoren festgestellt wurde, dass sie zur Förderung einer validierten Aufklärungspriorität notwendig sind, und nur in dem Umfang und auf die Art und Weise, die der validierten Aufklärungspriorität, für die sie genehmigt wurden, angemessen sind und die Anweisung an die Nachrichtendienste, ihre Strategien und Verfahren zu aktualisieren, um den in der Executive Order geforderten Garantien im Bereich der Signalaufklärung Rechnung zu tragen. Von besonderer Bedeutung ist, dass mit der Executive Order auch eine unabhängige und verbindliche Beschwerdestelle eingerichtet wird, die es Personen aus den in der Executive Order genannten „qualifizierenden Staaten“ ermöglicht, Rechtsbehelfe einzulegen, wenn sie der Auffassung sind, dass sie rechtswidriger signalerfassender Aufklärung der USA ausgesetzt waren, einschließlich Tätigkeiten, die gegen die in der Executive Order enthaltenen Schutzbestimmungen verstoßen.
Die von Präsident Biden erlassene Executive Order 14086 ist das Ergebnis von mehr als einem Jahr dauernden ausführlichen Verhandlungen zwischen Vertretern der Europäischen Kommission („Kommission“) und den Vereinigten Staaten; sie enthält die Maßnahmen, die die Vereinigten Staaten ergreifen werden, um ihren Verpflichtungen aus dem Datenschutzrahmen EU-USA nachzukommen. Im Geiste der Zusammenarbeit, die zu diesem Rahmenprogramm geführt hat, gehe ich davon aus, dass Sie von der Kommission zwei Fragenkomplexe erhalten haben, die die Umsetzung der Executive Order durch die Nachrichtendienste betreffen. Gerne beantworte ich diese Fragen mit diesem Schreiben.
Der erste Fragenkomplex betrifft Abschnitt 702 des FISA, nachdem es möglich ist, Auslandsaufklärungsdaten durch die gezielte Überwachung von Nicht-US-Bürgern zu sammeln, von denen vermutet wird, dass sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten aufhalten, wobei amerikanische Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste zur Unterstützung verpflichtet sind. Die Fragen beziehen sich insbesondere auf die Wechselwirkung zwischen dieser Bestimmung und der Executive Order 14086 sowie auf die anderen Garantien, die für Tätigkeiten nach Abschnitt 702 des FISA gelten.
Zunächst können wir bestätigen, dass die Nachrichtendienste die in der Executive Order 14086 festgelegten Garantien auf Tätigkeiten nach Abschnitt 702 des FISA anwenden werden.
Darüber hinaus unterliegt die Anwendung von Abschnitt 702 des FISA durch die Regierung zahlreichen weiteren Garantien. So müssen beispielsweise alle Zertifizierungen nach Abschnitt 702 des FISA sowohl vom Justizminister als auch vom Direktor der Nationalen Nachrichtendienste unterzeichnet werden, und die Regierung muss alle diese Zertifizierungen dem Foreign Intelligence Surveillance Court (Gericht der Vereinigten Staaten betreffend die Überwachung der Auslandsgeheimdienste, „FISC“) zur Genehmigung vorlegen, der sich aus unabhängigen Richtern zusammensetzt, die auf Lebenszeit ernannt werden und eine nicht verlängerbare Amtszeit von sieben Jahren haben. Die Zertifizierungen definieren Kategorien von ausländischen Signalaufklärungsdaten, die der gesetzlichen Definition von Daten zur Auslandsaufklärung entsprechen müssen, indem sie auf Nicht-US-Bürger abzielen, von denen angenommen wird, dass sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten aufhalten. Die Zertifizierungen umfassten Informationen über den internationalen Terrorismus und andere Themen wie die Beschaffung von Informationen über Massenvernichtungswaffen. Jede jährliche Zertifizierung muss dem FISC in einem Zertifizierungsantragspaket zur Genehmigung vorgelegt werden, das die Zertifizierungen des Justizministers und des Direktors des Nationalen Nachrichtendienstes, eidesstattliche Erklärungen bestimmter Leiter von Nachrichtendiensten sowie für die Regierung verbindliche Verfahren für die zielgenaue Erfassung, Minimierung und Abfrage enthält. Die Verfahren zur zielgenauen Erfassung erfordern unter anderem, dass die Nachrichtendienste auf der Grundlage der Gesamtumstände vernünftigerweise davon ausgehen können, dass die gezielte Datenerhebung wahrscheinlich zur Erhebung der in einer Zertifizierung nach Abschnitt 702 des FISA aufgeführten Daten zur Auslandsaufklärung führen wird.
Darüber hinaus muss der Nachrichtendienst bei der Erhebung von Daten nach Abschnitt 702 des FISA eine schriftliche Erläuterung der Grundlage für seine Einschätzung zum Zeitpunkt der Zielauswahl vorlegen, dass die Zielperson wahrscheinlich über Daten zur Auslandsaufklärung verfügt, die in einer Zertifizierung nach Abschnitt 702 des FISA aufgeführt sind, diese erhält oder weitergibt, bestätigen, dass der in den Verfahren zur zielgenauen Erfassung nach Abschnitt 702 des FISA festgelegte Standard weiterhin erfüllt ist und die Erhebung einstellen, wenn der Standard nicht mehr erfüllt ist. Siehe U.S. Government Submission to Foreign Intelligence Surveillance Court, 2015 Summary of Notable Section 702 Requirements, S. 2–3 (15. Juli 2015).
Die Anforderung an die Nachrichtendienste, ihre Einschätzung, dass die zielgenaue Erfassung nach Abschnitt 702 des FISA den geltenden Standards entspricht, schriftlich festzuhalten und regelmäßig zu bestätigen, erleichtert dem FISC die Aufsicht über die zielgenaue Erfassung. Alle aufgezeichneten Bewertungen und Begründungen der zielgenauen Erfassung werden alle zwei Monate von den Anwälten der Nachrichtenaufsichtsabteilung des Justizministeriums überprüft, die diese Aufsichtsfunktion unabhängig von den Operationen der Auslandsaufklärungsdienste ausüben. Die Abteilung des Justizministeriums, die diese Funktion ausübt, ist dann gemäß einer seit Langem bestehenden Regel des FISC dafür verantwortlich, dem FISC alle Verstöße gegen die geltenden Verfahren zu melden. Diese Dokumentation und die regelmäßigen Treffen zwischen dem FISC und dieser Abteilung des Justizministeriums zur Überwachung der zielgenauen Erfassung nach Abschnitt 702 des FISA ermöglichen es dem FISC, die Einhaltung der Verfahren für zielgenaue Erfassung nach Abschnitt 702 des FISA und anderer Verfahren durchzusetzen und auf andere Weise sicherzustellen, dass die Handlungen der Regierung rechtmäßig sind. Das FISC kann dies auf verschiedene Weise tun, unter anderem durch den Erlass verbindlicher Beschlüsse über Abhilfemaßnahmen, mit denen die Befugnis der Regierung zur zielgenauen Erfassung aufgehoben oder die Datenerhebung nach Abschnitt 702 des FISA geändert oder aufgeschoben wird. Das FISC kann die Regierung auch auffordern, weitere Berichte oder Informationen über die Einhaltung der Verfahren zur zielgenauen Erfassung und anderer Verfahren vorzulegen oder Änderungen an diesen Verfahren zu verlangen.
Der zweite Fragenkomplex betrifft die „Sammelerhebung“ von Signalaufklärungsdaten, die in der Executive Order 14086 als „die genehmigte Erhebung großer Mengen von Signalaufklärungsdaten aus technischen oder operativen Gründen ohne Verwendung von Unterscheidungsmerkmalen (z. B. ohne Verwendung spezifischer Identifikatoren oder Suchbegriffe definiert wird)“.
Zu diesen Fragen ist zunächst festzustellen: Eine Sammelerhebung ist weder nach dem FISA noch nach den National Security Letters zulässig. In Bezug auf die FISA:
Nach Titel I und III des FISA, durch die elektronische Überwachung und Durchsuchung genehmigt werden, ist (mit wenigen Ausnahmen, z. B. Notfällen) eine richterliche Anordnung erforderlich und es muss in jedem Falle hinreichend Anlass zu der Vermutung bestehen, dass die Zielperson eine ausländische Macht oder ein Vertreter einer ausländischen Macht ist. Siehe 50 U.S.C. §§ 1805-1824.
Mit dem USA FREEDOM Act von 2015 wurde Titel IV des FISA, der den Einsatz von Geräten zur Rufnummernerfassung aufgrund einer richterlichen Anordnung (außer in Notfällen) erlaubt, dahin gehend geändert, dass die Regierung Anfragen anhand eines „konkreten Suchbegriffs“ stellen muss. Siehe 50 U.S.C. § 1842(c)(3).
Titel V des FISA, der es dem Federal Bureau of Investigation (FBI) erlaubt, bestimmte Arten von Geschäftsunterlagen zu erhalten, erfordert eine richterliche Anordnung auf der Grundlage eines Antrags, in dem dargelegt wird, dass „konkrete und nachvollziehbare Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass es sich bei der Person, auf die sich die Unterlagen beziehen, um eine ausländische Macht oder einen Vertreter einer ausländischen Macht handelt“. Siehe 50 U.S.C. § 1862(b)(2)(B).
Schließlich gestattet Abschnitt 702 des FISA „die gezielte Überwachung von Personen, die sich mit hinreichender Bestimmtheit außerhalb der Vereinigten Staaten aufhalten, um Auslandsaufklärungsdaten zu erlangen“. Siehe 50 U.S.C. § 188la(a). Wie das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (Stelle zur Überwachung des Schutzes der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten) feststellte, besteht die Datenerhebung durch die Regierung gemäß Abschnitt 702 des FISA „ausschließlich darin, einzelne Personen ins Visier zu nehmen und die mit diesen Personen verbundene Kommunikation zu erfassen, von der die Regierung Grund zu der Annahme hat, dass sie bestimmte Arten von Auslandsinformationen erhalten wird“, weshalb „das Programm nicht durch die Erfassung einer großen Menge von Kommunikationen funktioniert“. Privacy and Civil Liberties Oversight Board, Report on the Surveillance Program Operated Pursuant to Section 702 of the Foreign Intelligence Surveillance Act, S. 103 (2. Juli 2014).
In Bezug auf die National Security Letters schreibt der USA FREEDOM Act von 2015 einen „konkreten Suchbegriff“ für die Verwendung solcher Letters vor. Siehe 12 U.S.C. § 3414(a)(2); 15 U.S.C. § 1681u; 15 U.S.C. § 1681v(a); 18 U.S.C. § 2709(b).
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Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen gedient zu haben. Sollten Sie weitere Fragen zur Umsetzung der Executive Order 14086 durch die US-Nachrichtendienste haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sincerely,
Fonzone
General Counsel
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