ANHANG IV I.Einleitung — Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10.7.2023 gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des Schutzniveaus für personenbezogene Daten nach dem Datenschutzrahmen EU-USA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 4745) (Text von Bedeutung für den EWR)
| Office of the Chair | UNITED STATES OF AMERICAFederal Trade CommissionWASHINGTON, D.C. 20580 |
9. Juni 2023
Didier Reynders
Kommissar für Justiz
Europäische Kommission
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brüssel
Belgien
Sehr geehrter Herr Reynders,
29. Februar 2016
abrufbar unter
14. Juli 2000
abrufbar unter
16. Juli 2020
Mit diesem Schreiben bekräftige ich das Engagement der FTC für eine konsequente Durchsetzung der Grundsätze des Datenschutzrahmens EU-USA. Insbesondere bekräftigen wir unser Engagement in drei Schlüsselbereichen: 1) der vorrangigen Behandlung von überwiesenen Fällen und Ermittlungen, 2) der Erwirkung und Überwachung von Anordnungen und 3) der Zusammenarbeit mit den EU-Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung.
15 U.S.C. § 45(a). Die FTC ist nicht für Fragen der Strafverfolgung oder der nationalen Sicherheit zuständig. Sie ist nicht befugt, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen oder in Fragen der nationalen Sicherheit zu entscheiden. Auch liegen die meisten anderen hoheitlichen Maßnahmen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs. Hinzu kommen Einschränkungen ihrer Kompetenzen im wirtschaftlichen Bereich, die den Bankensektor, den Luftverkehr, das Versicherungsgewerbe und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze betreffen. Auch ist die FTC nicht zuständig für die meisten gemeinnützigen Organisationen, wohl aber für nur scheinbar karitative oder gemeinnützige Einrichtungen, die in Wirklichkeit gewinnorientiert sind. In ihren Aufgabenbereich fallen auch gemeinnützige Organisationen, die zugunsten gewinnorientierter Mitglieder kommerzielle Zwecke verfolgen, indem sie ihnen beispielsweise erhebliche wirtschaftliche Vorteile verschaffen. In einigen Fällen deckt sich die Zuständigkeit der FTC mit der anderer Strafverfolgungsbehörden. Wir haben stabile Arbeitsbeziehungen zu Behörden des Bundes und der Einzelstaaten aufgebaut und arbeiten mit ihnen eng zusammen, um die Ermittlungen zu koordinieren oder gegebenenfalls Fälle an eine andere Stelle zu verweisen.
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11. August 2022
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30. März 2022
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16. Juni 2022
15 U.S.C. § 45(a)(4)(B). Darüber hinaus umfassen „unlautere oder irreführende Handlungen oder Praktiken“ solche Handlungen oder Praktiken, die den Außenhandel betreffen und i) tatsächlich oder wahrscheinlich einen nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Schaden in den Vereinigten Staaten bewirken oder ii) bei denen entscheidungserhebliches Verhalten in den Vereinigten Staaten eine Rolle spielt. 15 U.S.C. § 45(a)(4)(A).
Die FTC setzt ferner weitere zielgerichtete Gesetze durch, die Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern außerhalb der USA beinhalten, darunter das Children’s Online Privacy Protection Act („COPPA“). Dieses Gesetz schreibt vor, dass Betreiber von Websites und Online-Diensten, die für Kinder bestimmt sind, sowie von allgemeinen Websites, die wissentlich personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren erfassen, die Eltern davon in Kenntnis setzen und deren nachprüfbare Zustimmung einholen müssen. In den USA betriebene Websites und Dienste, die dem COPPA unterliegen und personenbezogene Daten von ausländischen Kindern erheben, sind an die Bestimmungen des COPPA gebunden. Im Ausland betriebene Websites und Dienste müssen sich ebenfalls daran halten, wenn sie sich an Kinder in den USA richten oder wissentlich personenbezogene Daten von Kindern in den USA erheben. Neben den von der FTC durchgesetzten Bundesgesetzen können sich noch weitere Verbraucherschutz- und Datenschutzregelungen des Bundes und der Einzelstaaten als vorteilhaft für EU-Verbraucher erweisen.
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25. Mai 2022
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15. März 2022
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22. Juni 2021
In der Rechtssache CafePress warf die FTC dem Unternehmen vor, sensible Verbraucherdaten nicht zu schützen, eine schwerwiegende Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu verschleiern und gegen die Grundsätze 2 (Wahlmöglichkeit), 4 (Sicherheit) und 6 (Auskunftsrecht) des EU-US-Datenschutzschilds zu verstoßen. Gemäß der Anordnung der FTC muss das Unternehmen die unzureichenden Authentifizierungsmaßnahmen durch eine Multi-Faktor-Authentifizierung ersetzen, die Menge der erhobenen und gespeicherten Daten erheblich einschränken, die Sozialversicherungsnummern verschlüsseln und die Informationssicherheitsprogramme durch einen Dritten bewerten lassen und der FTC eine Kopie zur Veröffentlichung vorlegen.
In der Rechtssache Flo behauptete die FTC, dass die Fruchtbarkeits-App Gesundheitsinformationen der Nutzer an Drittanbieter von Datenanalysen weitergegeben habe, obwohl sie sich zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet hatte. Die Beschwerde der FTC bezog sich insbesondere auf die Interaktionen des Unternehmens mit EU-Verbrauchern und darauf, dass Flo gegen die Grundsätze 1 (Informationspflicht), 2 (Wahlmöglichkeit), 3 (Verantwortlichkeit für die Weitergabe) und 5 (Datenintegrität und Zweckbindung) des EU-US-Datenschutzschilds verstoßen habe. Gemäß der FTC-Verfügung ist Flo unter anderem verpflichtet, die betroffenen Nutzer über die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu informieren und Dritte, die Gesundheitsdaten der Nutzer erhalten haben, anzuweisen, diese Daten zu vernichten. Die Verfügungen der FTC schützen alle Verbraucher weltweit, die Kunden eines US-Unternehmens sind, und nicht nur jene unter ihnen, die Beschwerden eingereicht haben.
Schreiben von Marisa Lago, geschäftsführender Staatssekretärin für internationalen Handel, an Herrn Didier Reynders, Kommissar für Justiz, Europäische Kommission (12. Dezember 2022).
Wie bereits im Rahmen der US-EU-Safe-Harbor-Regelung und des EU-US-Datenschutzschilds verpflichtet sich die FTC, überwiesene Fälle des Handelsministeriums und der EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Grundsätzen des Datenschutzrahmens EU-USA vorrangig zu behandeln. Wir werden auch Fällen Vorrang einräumen, die uns von Selbstregulierungsorganisationen für den Datenschutz und anderen unabhängigen Streitbeilegungsgremien wegen Nichteinhaltung der Grundsätze des Datenschutzrahmens EU-USA überwiesen werden.
Um im Rahmen des Datenschutzrahmens EU-USA die Zuleitung von Fällen aus den EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern, hat die FTC ein standardisiertes Verweisungsverfahren eingerichtet und den EU-Mitgliedstaaten eine Anleitung dazu gegeben, welche Art von Informationen für die FTC bei den Ermittlungen zu einem ihr zugeleiteten Fall besonders hilfreich ist. Zu diesem Zweck hat die FTC innerhalb der Behörde eine Kontaktstelle für aus den EU-Mitgliedstaaten weitergeleitete Fälle benannt. Es ist zweifellos von Vorteil, wenn die vorlegende Behörde bereits eine Voruntersuchung des mutmaßlichen Verstoßes eingeleitet hat und bei den Ermittlungen mit der FTC zusammenarbeiten kann.
Wenn das Handelsministerium, ein EU-Mitgliedstaat, eine Selbstregulierungsorganisation oder eine andere unabhängige Beschwerdestelle die FTC mit einer Sache befasst, kann diese eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die aufgeworfenen Fragen zu klären. Beispielsweise können wir die Datenschutzpolitik der Organisation überprüfen; zusätzliche Informationen direkt bei der Organisation oder bei Dritten einholen; die vorlegende Stelle dazu befragen; untersuchen, ob die Verstöße systematisch erfolgen oder eine größere Anzahl von Verbrauchern betreffen; in Erfahrung bringen, ob der uns zugeleitete Fall Fragen berührt, die in den Zuständigkeitsbereich des Handelsministeriums fallen; prüfen, ob zusätzliche Bemühungen zur Unterrichtung der Marktteilnehmer hilfreich wären; und gegebenenfalls ein Verfahren einleiten.
Auch wenn die FTC keinen Beschwerden einzelner Verbraucher nachgeht oder dabei vermittelt, wird sie Fälle, die ihr von EU-Datenschutzbehörden im Zusammenhang mit den Grundsätzen des Datenschutzrahmens EU-USA zugeleitet werden, vorrangig behandeln. Zudem wertet die FTC Beschwerden für ihre Datenbank Consumer Sentinel aus, die vielen Strafverfolgungsbehörden zugänglich ist, um Trends zu erkennen, Schwerpunkte der Durchsetzung festzulegen und mögliche Ziele von Ermittlungen auszumachen. EU-Bürger können dasselbe Beschwerdesystem, das US-Verbrauchern zur Verfügung steht, für eine Beschwerde an die FTC unter https://reportfraud.ftc.gov/ nutzen. Bei Individualbeschwerden, die die Grundsätze des Datenschutzrahmens EU-USA betreffen, ist es aber für EU-Bürger am zweckmäßigsten, wenn sie ihre Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde ihres Mitgliedstaats oder einer unabhängigen Beschwerdestelle einreichen.
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15 U.S.C. § 45(m); 16 C.F.R. § 1.98. Dieser Betrag wird regelmäßig an die Inflation angepasst.
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1. Juli 2021
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Die FTC erkennt die wichtige Rolle an, die Datenschutzbehörden der EU bei der Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrahmens spielen kann, und befürwortet verstärkte Konsultationen und eine engere Zusammenarbeit bei der Durchsetzung. Ein koordinierter Ansatz zur Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus den aktuellen digitalen Marktentwicklungen und datenintensiven Geschäftsmodellen ergeben, wird immer wichtiger. Die FTC wird auch mit den vorlegenden Durchsetzungsinstanzen Informationen über die ihr zugeleiteten Sachen austauschen, unter anderem zu deren Status im Hinblick auf Geheimhaltungsvorschriften und Einschränkungen. In dem Maße, wie es Anzahl und Art der überwiesenen Fälle erlauben, enthalten die Informationen eine Beurteilung der Fälle, einschließlich einer Beschreibung der aufgeworfenen Kernfragen und der Maßnahmen, die gegen Verstöße im Zuständigkeitsbereich der FTC ergriffen wurden. Die FTC unterrichtet die vorlegende Behörde auch über die Art der ihr zugeleiteten Fälle, um die Wirksamkeit der Bemühungen um die Ahndung gesetzwidrigen Verhaltens zu erhöhen. Wenn eine vorlegende Durchsetzungsinstanz um Informationen zum Status eines bestimmten Falles ersucht, um eigene Durchsetzungsmaßnahmen zu verfolgen, wird die FTC diesem Wunsch nachkommen, wobei sie die Anzahl der jeweils zu prüfenden Sachen ebenso berücksichtigt wie Geheimhaltungsvorschriften sowie andere rechtliche Vorgaben.
Zur Beantwortung der Frage, ob sie ihre Befugnisse nach dem U.S. SAFE WEB Act ausüben sollte, prüft die FTC unter anderem, „A) ob die vorlegende Behörde sich dazu bereit erklärt hat, ihrerseits der Kommission Amtshilfe zu leisten, B) ob die Befürwortung des Antrags dem öffentlichen Interesse der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen würde, und C) ob die Ermittlungen oder Durchsetzungsmaßnahmen der vorlegenden Behörde Handlungen oder Praktiken zum Gegenstand haben, die einer größeren Zahl von Personen tatsächlich oder voraussichtlich zum Schaden gereichen.“ 15 U.S.C. § 46(j)(3). Die Befugnisse erstrecken sich nicht auf die Durchsetzung von Wettbewerbsvorschriften.
Über Rücksprachen mit vorlegenden EU-Datenschutzbehörden zu fallspezifischen Fragen hinaus wird die FTC an regelmäßigen Zusammenkünften mit dazu benannten Vertretern des Europäischen Datenschutzausschusses („EDSA“) teilnehmen, um in allgemeiner Form darüber zu diskutieren, wie sich die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung verbessern lässt. Die FTC wird sich zudem gemeinsam mit dem Handelsministerium, der Europäischen Kommission und Vertretern des EDSA der regelmäßigen Überprüfung des Datenschutzrahmens EU-USA beteiligen, um die praktische Umsetzung zu erörtern. Die FTC wirkt auch auf die Entwicklung von Instrumenten hin, die eine verstärkte Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden der EU sowie ähnlichen Einrichtungen in der ganzen Welt bei Durchsetzungsmaßnahmen ermöglichen. Die FTC freut sich, ihr Engagement für die Durchsetzung der kommerziellen Aspekte des Datenschutzrahmens EU-USA zu bekräftigen. Wir betrachten unsere Partnerschaft mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der EU als ein wesentliches Element des Datenschutzes für die US- und EU-Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Khan
Vorsitzende, Federal Trade Commission
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