ANHANG II — Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10.7.2023 gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des Schutzniveaus für personenbezogene Daten nach dem Datenschutzrahmen EU-USA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 4745) (Text von Bedeutung für den EWR)
| UNITED STATES DEPARTMENT OF COMMERCESecretary of CommerceWashington, D.C. 20230 |
6. Juli 2023
Herrn Didier Reynders
Kommissar für Justiz
Europäische Kommission
Rue de la Loi/Wetstraat 200
1049 Brüssel
Belgien
Sehr geehrter Herr Reynders,
Unter der Voraussetzung, dass der Beschluss der Kommission über die Angemessenheit des Datenschutzrahmens EU-USA für Island, Liechtenstein und Norwegen gilt, wird die Materialsammlung zum Datenschutzrahmen EU-USA sowohl die Europäische Union als auch diese drei Länder abdecken.
Folgende Unterlagen werden beigefügt:
Die Grundsätze des Datenschutzrahmens EU-USA, einschließlich der Zusatzgrundsätze (zusammen „die Grundsätze“) und Anhang I der Grundsätze (d. h. ein Anhang, in dem die Bedingungen festgelegt sind, unter denen die dem Datenschutzrahmen angehörenden Organisationen verpflichtet sind, bestimmte Restansprüche in Bezug auf personenbezogene Daten, die unter die Grundsätze fallen, in einem Schiedsverfahren zu entscheiden),
ein Schreiben der International Trade Administration des Ministeriums, die das Datenschutzrahmen-Programm verwaltet, in dem die Verpflichtungen beschrieben werden, die unser Ministerium eingegangen ist, um sicherzustellen, dass der Datenschutzrahmen EU-USA wirksam funktioniert,
ein Schreiben der Federal Trade Commission zur internen Durchsetzung der Grundsätze,
ein Schreiben des Verkehrsministeriums zur internen Durchsetzung der Grundsätze,
ein Schreiben des Office of the Director of National Intelligence zu den für die nationalen Sicherheitsbehörden in den USA geltenden Garantien und Beschränkungen und
ein Schreiben des Justizministeriums zu den Garantien und Beschränkungen der Abfrage von Daten durch die US-Regierung aus Gründen der Strafverfolgung und des öffentlichen Interesses.
Das vollständige Paket des Datenschutzrahmens EU-USA wird auf der Datenschutzrahmen-Website des Ministeriums veröffentlicht, und die Grundsätze und Anhang I der Grundsätze werden am Tag des Inkrafttretens des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission in Kraft treten.
Seien Sie versichert, dass die USA diese Zusagen sehr ernst nehmen. Wir freuen uns auf unsere Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Datenschutzrahmens EU-USA und der Einleitung der nächsten Phase in diesem Prozess.
Mit freundlichen Grüßen
Raimondo
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