EU-RechtBeschlüsseDurchführungsbeschluss (EU) 2020/97 der Kommission vom 28. November 2019 zur Annahme einer dreizehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 8586)

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/97 der Kommission vom 28. November 2019 zur Annahme einer dreizehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 8586)

(EU) 2020/97
In Kraft seit 29. November 2019
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