Artikel 3 Zusammensetzung — Gruppe für Frequenzpolitik
Die Mitglieder der Gruppe sind die Behörden der Mitgliedstaaten.
Jeder Mitgliedstaat benennt einen hochrangigen Vertreter, der die Gesamtverantwortung für die strategische Funkfrequenzpolitik trägt.
Die Kommission nimmt auf angemessener Ebene an allen Sitzungen der Gruppe teil und stellt das Sekretariat der Gruppe.
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