Das Europäische Parlament
Vorwort/Präambel
Der Wahlakt wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 3 erhält folgende Fassung:
3. Die folgenden Artikel werden eingefügt:
4. Der folgende Artikel wird eingefügt:
5. Artikel 9 erhält folgende Fassung:
6. Die folgenden Artikel werden eingefügt:
(1) Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretariat des Rates den Abschluss der zu diesem Zweck erforderlichen Verfahren mit.
(2) Amtsblatt der Europäischen Union