Art. 41 Inkrafttreten — Beschluss (EU) 2016/245 der Europäischen Zentralbank vom 9. Februar 2016 über die Festlegung der Vergaberegeln (Neufassung) (EZB/2016/2)
Rückverweise
(1) Dieser Beschluss tritt am 15. April 2016 in Kraft und ersetzt und hebt den Beschluss EZB/2007/5 auf.
(2) Amtsblatt der Europäischen Union
(3) Verweise auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Verweise auf den vorliegenden Beschluss und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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