Art. 3 — Beschluss (EU) 2015/836 des Rates vom 11. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ und eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ zur Einladungen an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
Sobald die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien die technischen Voraussetzungen für den Beitritt erfüllt hat, schlägt der Vertreter der EU in den Gemischten Ausschüssen nach den Artikeln 1 und 2 die Beschlüsse, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zum Beitritt zu den Übereinkommen einzuladen, zur Abstimmung vor.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden