Beschluss (EU) 2015/810 der Kommission vom 23. Januar 2015 über die von Belgien durchgeführte Beihilferegelung SA.20326 (2013/C) (ex 2012/NN) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 130) (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die von Belgien durchgeführte Maßnahme zur Ermäßigung des Berufssteuervorabzugs zugunsten von „Young Innovative Companies“ ist bis zum 30. Juni 2014 nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.