EU-RechtBeschlüsse2014/746/EU: Beschluss der Kommission vom 27. Oktober 2014 zur Festlegung eines Verzeichnisses der Sektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie im Zeitraum 2015-2019 einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO 2 -Emissionen ausgesetzt sind, gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7809) Text von Bedeutung für den EWRANHANG

ANHANGSektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie gemäß Artikel 10a Absatz 13 der Richtlinie 2003/87/EG einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind

In Kraft seit 28. Oktober 2014
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