2014/744/EU: Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2014 über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von Fahrzeugregisterdaten in Estland
Vorwort/Präambel
Für die Zwecke des automatisierten Abrufs von Fahrzeugregisterdaten hat Estland die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Kapitels 6 des Beschlusses 2008/615/JI vollständig umgesetzt und ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Artikel 12 des genannten Beschlusses ab dem Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses zu empfangen und zu übermitteln.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.