Art. 2 — Beschluss 2014/742/GASP des Rates vom 28. Oktober 2014 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2000/696/GASP zur Aufrechterhaltung von spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen Herrn Milošević und Personen seines Umfelds und der damit verbundenen Gemeinsamen Standpunkte 98/240/GASP, 98/326/GASP, 1999/318/GASP und 2000/599/GASP
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