2014/740/EU: Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2014 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss in Bezug auf das Mandat für den Verwaltungsrat des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Unio
Art. 2Amtsblatt der Europäischen Union
Art. 1Vorbehaltlich der in den Artikeln 2, 3 und 4 diese
Art. 2Der Verwaltungsrat des ZUE nimmt so bald wie mögli
Art. 3Gemäß den im AKP-EU-Partnerschaftsabkommen, in der
Art. 4Der Verwaltungsrat des ZUE wird sich mit der Gemei
Vorwort/Präambel
Amtsblatt der Europäischen Union
(1) Vorbehaltlich der in den Artikeln 2, 3 und 4 dieses Beschlusses festgelegten Bedingungen ermächtigt der AKP-EU-Botschafterausschuss den Verwaltungsrat des ZUE, mit sofortiger Wirkung alle angemessenen Maßnahmen für die Vorbereitung der Schließung des ZUE zu treffen.
(2) Bei der Schließung des ZUE werden die in Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens festgelegten Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden des ZUE und die vom AKP-EU-Ministerrat in seiner Gemeinsamen Erklärung vom 20. Juni 2014 festgelegten Modalitäten geachtet.
(1) Der Verwaltungsrat des ZUE nimmt so bald wie möglich, und spätestens bis zum 23. Dezember 2014, einen Verwalter unter Vertrag, der einen Schließungsplan vorbereitet und umsetzt sowie das ZUE während des Verfahrens, das zu seiner Schließung führt, leitet.
(2) Der Schließungsplan ermöglicht die ordnungsgemäße Schließung des ZUE, wobei die Rechte aller beteiligten Dritten geachtet werden und sichergestellt wird, dass die laufenden Projekte zur Unterstützung der Privatwirtschaft entweder durch das ZUE selbst oder durch eine Einrichtung, die mit deren Leitung beauftragt werden kann, zu Ende geführt werden.
(3) Der Schließungsplan sieht vor, dass die Abwicklung des ZUE spätestens bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen ist. Im Schließungsplan ist die erforderliche Zeit für die Leistung der endgültigen Zahlungen, die Erstellung der Abschlussberichte sowie die Durchführung der Prüfungen der Rechnungsführung und Abschlussprüfungen im Hinblick auf die Abwicklung des ZUE bis zum 31. Dezember 2016 vorgesehen.
(1) Gemäß den im AKP-EU-Partnerschaftsabkommen, in der ZUE-Satzung und in der ZUE-Haushaltsordnung festgelegten Verfahren erhält der AKP-EU-Botschafterausschuss den vom Verwaltungsrat des ZUE angenommenen Schließungsplan.
(2) Der Verwaltungsrat des ZUE legt dem AKP-EU-Botschafterausschuss vierteljährliche Berichte zum Fortschritt des Schließungsverfahrens vor.
Der Verwaltungsrat des ZUE wird sich mit der Gemeinsamen Arbeitsgruppe über den Entwurf des Mandats für den Verwalter gemäß Artikel 2 Absatz 1 sowie über den Entwurf des Schließungsplans und den Entwurf des Entlastungsvorschlags beraten.
(1) Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss in Bezug auf das Mandat für den Verwaltungsrat des ZUE zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des AKP-EU-Botschafterausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
(2) Geringfügige Änderungen am Entwurf des Beschlusses können von den Vertretern der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.