Art. 2 — 2014/736/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 22. Oktober 2014 zur Berichtigung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/461/EU über eine befristete Ausnahme vom Beschluss 2013/755/EU des Rates hinsichtlich der Ursprungsregeln für zubereitete und haltbar gemachte Garnelen aus Grönland
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2014.