EU-RechtBeschlüsse2014/736/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 22. Oktober 2014 zur Berichtigung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/461/EU über eine befristete Ausnahme vom Beschluss 2013/755/EU des Rates hinsichtlich der Ursprungsregeln für zubereitete und haltbar gemachte Garnelen aus GrönlandArt. 2

Art. 2

In Kraft seit 01. Januar 2014
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