Beschluss 2014/728/GASP des Rates vom 20. Oktober 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea
Vorwort/Präambel
Der Beschluss 2010/638/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:„(2)Dieser Beschluss gilt bis 27. Oktober 2015. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Amtsblatt der Europäischen Union