Art. 2 — 2014/722/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 14. Oktober 2014 zur Ermächtigung Deutschlands, auf direkt an Schiffe am Liegeplatz im Hafen gelieferten elektrischen Strom im Einklang mit Artikel 19 der Richtlinie 2003/96/EG einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden
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Dieser Beschluss gilt ab dem 17. Juli 2014 bis zum 16. Juli 2020.