EU-RechtBeschlüsse2014/719/GASP: Beschluss EUTM MALI/3/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 9. Oktober 2014 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Mission der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/1/2014Art. 3

Art. 3

In Kraft seit 09. Oktober 2014
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