EU-RechtBeschlüsse2014/112/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. Februar 2014 über einen Antrag Irlands auf Genehmigung einer Ausnahmeregelung auf der Grundlage der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1194)Artikel 3

Artikel 3 Geltungsbereich

In Kraft seit 28. Februar 2014
Up-to-date