Artikel 1 — Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen für Hausangestellte
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, in Bezug auf die Teile, die gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Union fallen, das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der Internationalen Arbeitsorganisation für 2011 (Übereinkommen Nr. 189) zu ratifizieren.
Rückverweise