EU-RechtBeschlüsse2014/723/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 17. September 2014 über die Umsetzung der Trennung zwischen der geldpolitischen Funktion und der Aufsichtsfunktion der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/39)Art. 4

Art. 4Geheimhaltung

In Kraft seit 18. Oktober 2014
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