Art. 2 Begriffsbestimmungen — 2014/723/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 17. September 2014 über die Umsetzung der Trennung zwischen der geldpolitischen Funktion und der Aufsichtsfunktion der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/39)
Rückverweise
Im Sinne dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck:
1.
2.
need to know
3.
Daten, die von Berichtspflichtigen nach statistischer Bearbeitung und Validierung übermittelt werden, oder Daten, die die EZB im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erstellt hat;
4.
die Bestimmungen der EZB, in denen die Vorgehensweise bei der Einstufung von, dem Umgang mit und dem Schutz von vertraulichen Informationen der EZB geregelt ist.