Artikel 2 — 2013/33/EU: Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Ernennung von vier Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 genannte Amtszeit von drei Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat der Europäischen Arzneimittel-Agentur festgelegt.
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