Artikel 2 — 2013/22/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. November 2012 zur Annahme einer sechsten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeografischen Region (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 8120)
Der Durchführungsbeschluss 2012/12/EU wird aufgehoben.
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