Artikel 1 — 2012/29/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. Januar 2012 betreffend die Übereinstimmung der Norm EN 60065:2002/A12:2011 „Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte — Sicherheitsanforderungen“ und der Norm EN 60950-1:2006/A12:2011 „Einrichtungen der Informationstechnologie — Sicherheit — Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG und die Veröffentlichung der Verweise auf die genannten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2012) 55) Text von Bedeutung für den EWR
Die Normen EN 60065:2002/A12:2011 „Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte — Sicherheitsanforderungen“ und EN 60950-1:2006/A12:2011 „Einrichtungen der Informationstechnologie — Sicherheit — Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ erfüllen die allgemeine Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG hinsichtlich der Risiken, die sie abdecken.
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