Artikel 2 — 2012/26/EU: Beschluss der Kommission vom 29. Juni 2011 über die staatliche Beihilfe C 35/08 (ex NN 11/08) Frankreichs zugunsten des „Institut Français du Pétrole“ (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4483) Text von Bedeutung für den EWR
Im Fall einer Änderung der in Artikel 1 Absatz 3 dieses Beschlusses genannten Vereinbarung zwischen dem IFP und seiner Tochtergesellschaft Beicip-Franlab meldet Frankreich diese Vereinbarung bei der Kommission an und berücksichtigt die möglichen Auswirkungen der staatlichen Garantie bei der Schätzung des etwaigen Gesamtbetrags der staatlichen Finanzierung, es sei denn, die neuen Vertragsbedingungen ermöglichen es, das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe auszuschließen.
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