EU-RechtBeschlüsse2012/17/EU: Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 zur Festlegung des von der Europäischen Union in den zuständigen Gremien der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Russischen Föderation zur WTO zu vertretenden StandpunktsArtikel 2

Artikel 2 

In Kraft seit 14. Dezember 2011
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