Artikel 1 — 2012/12/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 18. November 2011 zur Annahme einer fünften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeografischen Region (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8202)
Rückverweise
Die fünfte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeografischen Region gemäß Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.