Artikel 2 — 2011/98/EG: Entscheidung der Kommission vom 28 Oktober 2009 über die staatliche Beihilfe C 16/08 (ex NN 105/05 und NN 35/07), die das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland CalMac und NorthLink für Seeverkehrsdienste in Schottland gewährt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 8117) Text von Bedeutung für den EWR
Die bestehende staatliche Beihilfe zugunsten von Cowal Ferries Ltd. für die Bedienung der Strecke Gourock-Dunoon ist vorbehaltlich der Zustimmung des Vereinigten Königreichs zur Durchführung der zweckdienlichen Maßnahmen gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 mit Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag vereinbar.
Insbesondere muss das Vereinigte Königreich die erforderlichen Verfahren für die Veröffentlichung einer öffentlichen Ausschreibung für die Strecke Gourock-Dunoon vor dem 31. Dezember 2009 einleiten. Der im Anschluss daran vergebene öffentliche Dienstleistungsauftrag muss vor dem 30. Juni 2011 wirksam werden.
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