Artikel 1 — 2011/62/EU: Beschluss der Kommission vom 10. Januar 2011 zur Verabschiedung einer vierten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeografischen Region gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 9663)
Die vierte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeografischen Region gemäß Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
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