Artikel 1 — 2010/142/: Beschluss der Kommission vom 3. März 2010 zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors in Österreich von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1120) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Ausführung folgender Dienste in Österreich ermöglichen sollen:
a) Geschäftskunden-Standardpaketdienste an Geschäftskunden, national und international,
b) Geschäftskunden-Standardpaketdienste an Privatkunden, national und international,
c) nationale Expresspaketdienste,
d) Kombifrachtdienste und
e) Kontraktlogistik.
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