2010/78/: Beschluss der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Neufestsetzung der Schwellenwerte gemäß Artikel 157 Buchstabe b und Artikel 158 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung
Vorwort/Präambel
Die Werte in Euro der Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden wie folgt neu festgesetzt:
4845000 EUR bei Artikel 157, Buchstabe b;
125000 EUR bei Artikel 158, Absatz 1, Buchstabe a;
193000 EUR bei Artikel 158, Absatz 1, Buchstabe b;
4845000 EUR bei Artikel 158, Absatz 1, Buchstabe c.
Die Beschlüsse 2004/121/EG, 2006/103/EG und 2008/102/EG werden aufgehoben.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2010.