EU-RechtBeschlüsseBeschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen ParlamentsTITEL IV ÜBERGANGSBESTIMMUNGENArtikel 80

Artikel 80 Unterstützung für schwer behinderte Kinder

In Kraft seit 19. Mai 2009
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Artikel 80 Unterstützung für schwer behinderte Kinder — Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments | GesetzeFinden.at