EU-RechtBeschlüsseBeschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen ParlamentsTITEL IV ÜBERGANGSBESTIMMUNGENArtikel 75

Artikel 75Hinterbliebenenversorgung, Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit und Ruhegehalt

In Kraft seit 19. Mai 2009
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