Artikel 74 Aufhebung — Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
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Vorbehaltlich der in Titel IV vorgesehenen Übergangsbestimmungen wird die KVR am Tag des Inkrafttretens des Statuts ungültig.
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