Artikel 73 Inkrafttreten — Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
Gliederung
TITEL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
KAPITEL 4 Schlussbestimmungen
Artikel 73 Inkrafttreten
Die vorliegenden Durchführungsbestimmungen treten am selben Tag wie das Statut in Kraft.
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