Artikel 5 Finanzierung — Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
Gliederung
Rückverweise
Die Finanzierung des Erstattungssystems und die Modalitäten der Kostenabrechnung werden durch eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Kommission auf der Grundlage der Bestimmungen des Statuts und des Gemeinsamen Krankenversicherungssystems der Organe der Europäischen Gemeinschaften geregelt. Für das Parlament wird diese Vereinbarung von seinem Präsidenten nach Konsultation der Quästoren unterzeichnet.
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