Artikel 4 Verfahren — Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
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Rückverweise
Die Erstattungsanträge werden bei der zuständigen Dienststelle des Parlaments oder direkt bei der Abrechnungsstelle der Kommission auf vereinheitlichten Formularen, versehen mit den Originalbelegen, eingereicht.
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