EU-RechtBeschlüsseBeschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen ParlamentsTITEL I AUSÜBUNG DES PARLAMENTARISCHEN MANDATSKAPITEL 5 Unterstützung durch persönliche MitarbeiterArtikel 39

Artikel 39Verpflichtungen im Rahmen des Arbeitsvertrags

In Kraft seit 19. Mai 2009
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