Artikel 28 Gedeckte Kosten — Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
Gliederung
Die allgemeine Kostenvergütung ist unter anderem zur Deckung folgender Kosten bestimmt:
Bürounterhaltungskosten, namentlich Büromiete und Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung und Reinigung),
Kosten für den Kauf oder die Miete von Büroausstattungsgeräten,
Kosten für Telefon, einschließlich Mobiltelefon, und Postgebühren,
Kauf von Büromaterial,
Kosten für den Kauf von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen,
Kosten für die Benutzung öffentlicher Netze zum Abruf von Daten,
Kosten für die Ausstattung der Abgeordneten mit Kommunikationsmaterial und dessen Wartung, z. B. Kauf oder Miete eines Telefons, eines Telefaxes, eines Computers, eines Modems oder einer Kommunikationssteckkarte, eines Druckers, von sonstigem EDV-Material, PC-Material und Software,
Kosten eines Internetanschlusses und eines Anschlusses an Datenbanken,
Kosten für Repräsentationstätigkeiten,
Hotel- und sonstige Nebenkosten in Verbindung mit einer Reise innerhalb des Herkunftsmitgliedstaates.
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