Artikel 27 Zahlungen — Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
Gliederung
Alle Zahlungen im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung werden unmittelbar an die Abgeordneten geleistet.
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