EU-RechtBeschlüsseBeschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen ParlamentsTITEL I AUSÜBUNG DES PARLAMENTARISCHEN MANDATSKAPITEL 4 KostenerstattungAbschnitt 1:Erstattung der ReisekostenUnterabschnitt 3:Bestimmungen für zusätzliche Reisen und Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem der Abgeordnete gewählt wurdeArtikel 23

Artikel 23Kosten für Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem der Abgeordnete gewählt wurde

In Kraft seit 19. Mai 2009
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