EU-RechtBeschlüsseBeschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen ParlamentsTITEL I AUSÜBUNG DES PARLAMENTARISCHEN MANDATSKAPITEL 4 KostenerstattungAbschnitt 1:Erstattung der ReisekostenUnterabschnitt 3:Bestimmungen für zusätzliche Reisen und Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem der Abgeordnete gewählt wurdeArtikel 22

Artikel 22Zusätzliche Reisekosten

In Kraft seit 19. Mai 2009
Up-to-date