Artikel 15 Erstattungsbeträge — Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
Gliederung
Die Reisekosten werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet, und zwar bis zu:
a) dem Tarif der Business Class zu dem für das Reisebüro des Parlaments verfügbaren Preis im Falle einer Flugreise;
b) dem Tarif erster Klasse zu dem für das Reisebüro des Parlaments verfügbaren Preis im Falle einer Reise mit der Eisenbahn oder mit dem Schiff;
c) 0,49 EUR/km im Falle einer Reise mit dem Pkw, gegebenenfalls ergänzt durch den Preis einer Überfahrt mit der Fähre.
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