Artikel 14 Sonstige Belege — Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
Dem Antrag auf Erstattung der Reisekosten sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
a) in den Fällen gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b eine Einladung oder ein Programm der Veranstaltung, an der die Abgeordneten teilgenommen haben, und/oder sonstige Belege, aus denen hervorgeht, dass die Reise ausschließlich im Rahmen der Ausübung des Mandats unternommen wurde;
b) in den Fällen gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c eine Erklärung der Abgeordneten, aus der hervorgeht, dass die Reise im Rahmen der Ausübung ihres Mandats unternommen wurde;
c) in den Fällen gemäß Artikel 10 Absatz 2 eine Genehmigung des Präsidenten, des Präsidiums oder der Konferenz der Präsidenten.
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