Artikel 13 Beschwerden und Anträge — Amt für Veröffentlichungen
(1) Im Rahmen seiner Zuständigkeiten ist das Amt verantwortlich für die Beantwortung von Anfragen des Europäischen Bürgerbeauftragten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten.
(2) Jede Klage im Zuständigkeitsbereich des Amtes ist gegen die Kommission zu richten.
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