Artikel 1 — 2009/161/EG: Beschluss des Rates vom 25. September 2008 zur Annahme der Anlage 8 zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen im Namen der Gemeinschaft
Die Anlage 8 zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen wird hiermit im Namen der Europäischen Gemeinschaft angenommen.
Der Wortlaut dieser Anlage ist diesem Beschluss beigefügt.
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