Einziger Artikel — 2009/106/EG: Beschluss der Kommission vom 6. Februar 2009 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter feuerverzinkter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl mit metallischem Überzug mit Ursprung in der Volksrepublik China
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter feuerverzinkter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl mit metallischem Überzug, und zwar:
flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, verzinkt und/oder mit Aluminiumlegierung (ausgenommen elektrolytisch verzinkt), die normalerweise unter den KN-Codes 72104100, 72104900, 72106100, 72106900, 72123000, 72125061 und 72125069 eingereiht sind,
flachgewalzte Erzeugnisse aus Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr, verzinkt und/oder mit Aluminiumlegierung (ausgenommen solche aus nichtrostendem Stahl, aus Silicium-Elektrostahl, nur warm- oder kaltgewalzte Erzeugnisse, sowie elektrolytisch verzinkte Erzeugnisse), die normalerweise unter den KN-Codes 72259200 und ex72259900 eingereiht sind, sowie
flachgewalzte Erzeugnisse aus Stahl mit einer Breite von weniger als 600 mm, verzinkt und/oder mit Aluminiumlegierung (ausgenommen solche aus nichtrostendem Stahl, aus Silicium-Elektrostahl, aus Schnellarbeitsstahl, nur warm- oder kaltgewalzte Erzeugnisse sowie elektrolytisch verzinkte Erzeugnisse), die normalerweise unter den KN-Codes 72269930 und ex72269970 eingereiht sind,
mit Ursprung in der Volksrepublik China, wird eingestellt.
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