ANHANG a)Häufigkeit der Probenahmen — 2009/73/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Änderung der Entscheidung 2007/589/EG hinsichtlich der Einbeziehung von Überwachungs- und Berichterstattungsleitlinien für Stickoxid (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8040) Text von Bedeutung für den EWR
A. Anhang I wird wie folgt geändert:
1. Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
2. Abschnitt 3 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
3. Abschnitt 4.3 wird wie folgt geändert:
4. Abschnitt 6 wird wie folgt geändert:
5. Der einleitende Teil von Abschnitt 7.2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
6. Abschnitt 8 Absatz 10 erhält folgende Fassung:
7. Abschnitt 13.5 wird wie folgt geändert:
8. In Abschnitt 14 wird die folgende Tabelle angefügt:
B. Es wird folgender Anhang XIII hinzugefügt:
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