Artikel 3 Konsultation der Gruppe — 2009/72/EG: Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe auf dem Gebiet der Zahlungsverkehrsmärkte
Die Kommission kann die Gruppe zu allen Fragen in Bezug auf Zahlungsverkehrssysteme konsultieren. Dazu zählen auch Fragen zur Betrugsbekämpfung in der Zahlungsverkehrsbranche und bei den Nutzern dieser Systeme.
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