2009/65/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Januar 2009 über die Nichtaufnahme von 2-Naphthyloxyessigsäure in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 204) (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
2-Naphthyloxyessigsäure wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass
a) Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure bis zum 26. Juli 2009 widerrufen werden;
b) ab dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung keine Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure erteilt oder erneuert werden.
Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG eingeräumte Frist ist so kurz wie möglich und endet spätestens am 26. Juli 2010.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.